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Privat oder Gesetzlich?

Die meisten Menschen können die Frage welche Art von Krankenversicherung, privat oder gesetzlich, sie lieber abschließen, schnell beantworten. Denn der überwiegende Teil der Bevölkerung hat überhaupt keine Wahl und daher auch nicht die Möglichkeit zu entscheiden ob eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung für sie die bessere Wahl ist.

Der Grund dafür ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung Bestandteil unseres Gesundheits- und Sozialversicherungssystems und als Folge eine verpflichtende Versicherung ist. Die Krankenversicherungspflicht gilt für einen Großteil aller Arbeitnehmer. In Deutschland gehören etwa 87% der Bevölkerung der gesetzlichen Krankenversicherung an und 13% der privaten Krankenversicherung.

In die private Krankenversicherung kann man nur wenn keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht besteht. Dies ist die entscheidende Voraussetzung für den Zugang zur PKV und damit die Möglichkeit zu haben eine private Krankenvollversicherung abschließen zu können.

Die Qual der Wahl

Folgende Personenkreise können selbst entscheidem welchem Krankenversicherung-System sie angehören möchten: Beamte und andere Beihilfeberichtigte sind auf Grund ihres Berufsstatus befreit. Ebenso sind Gewerbetreibende, also Freiberufler und Selbständige keine Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei den Arbeitnehmern haben nur die "Gutverdiener" Zugang zur PKV, d.h. Angestellte und Arbeiter deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Studenten sind zwar grundsätzlich pflichtversichert, haben aber an ganz bestimmten Zeitpunkten die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Über die Folgen sollte man sich unbedingt bewusst sein denn der Befreiungsantrag gilt unwiderruflich, es sei denn die Voraussetzungen liegen nicht mehr vor. Wer sich für die Private entscheidet muss noch eine weitere Entscheidung treffen, nämlich sich für eine bestimmte private Krankenversicherung zu entscheiden.

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Vergleich und Angebot zur privaten Krankenversicherung

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Leistungen in der PKV

In der privaten Krankenversicherung können u.a. folgende Leistungen mit einer privaten Krankenkasse vereinbart werden:

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
  • Freie Wahl der Klinik
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
  • Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
  • Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung oder Medikation. Auch wenn die Leistungen je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden meist einige Maßnahmen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.

Darüber hinaus erhalten Privatpatienten eine bevorzugte Behandlung. Dies liegt zum einen daran, dass Ärzte für ihre Leistungen bei Privatpatienten höhere Sätze berechnen dürfen als bei Kassenpatienten. Zum anderen gelten bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung nicht die Einschränkungen und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten gestaltet sich ein wirtschaftlicher Betrieb einer Arztpraxis deutlich schwieriger. Spezialisierte Privatpraxen behandeln ausschließlich Privatpatienten und bieten entsprechend einen höheren Komfort.

Keine Praxisgebühr

Privatversicherte sind von der Einführung der Praxisgebühr oder den Zuzahlungsregelungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht betroffen. Die Änderungen und Neuerungen gelten nur für diejenigen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Für Privatpatienten gelten auch weiterhin die Bestimmungen des mit der privaten Krankenkasse abgeschlossenen Versicherungsvertrages.

Änderungen durch die Gesundheitsreform

2009 wurde der Basistarif eingeführt, der sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Die Beiträge dürfen im Basistarif nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, weitere Risikozuschläge werden ausgeschlossen.

Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit innerhalb der Privaten Krankenkassen erleichtert zu einer anderen privaten Krankenkasse zu wechseln, denn die aus den Beiträgen zurückgelegte Altersrückstellung kann bis zur Höhe des neuen Basistarifs übertragen werden.

Wer den Krankenversicherungsschutz verloren hat, erhält mit dem Basistarif ein Rückkehrrecht in die zuletzte vorhandene Krankenversicherung, auch in die private Krankenversicherung.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2010

Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro (+ 1.350 Euro)

Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro (+ 900 Euro)

Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2009

Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro (+ 450 Euro)

Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro (+ 900 Euro)