Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung können u.a. folgende Leistungen mit der privaten Krankenkasse vereinbart werden:
- Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationärer Behandlung
- Freie Wahl der Klinik
- Behandlung durch den Chefarzt
- Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen)
- Kieferorthopädische Behandlungen
- Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
- Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
- Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
- Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) richten sich nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung oder Medikation. Auch wenn die Leistungen je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden meist einige Maßnahmen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernommen werden.
Darüber hinaus erhalten Privatpatienten eine bevorzugte Behandlung. Dies liegt zum einen daran, dass Ärzte für ihre Leistungen bei Privatpatienten höhere Sätze berechnen dürfen als bei Kassenpatienten. Zum anderen gelten bei Patienten mit einer privaten Krankenversicherung nicht die Einschränkungen und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung. Ohne die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten gestaltet sich ein wirtschaftlicher Betrieb einer Arztpraxis deutlich schwieriger. Spezialisierte Privatpraxen behandeln ausschließlich Privatpatienten und bieten entsprechenden Komfort.
Privatversicherte sind von der Einführung der Praxisgebühr oder den Zuzahlungsregelungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht betroffen. Die Änderungen und Neuerungen gelten nur für diejenigen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Für Privatpatienten gelten auch weiterhin die Bestimmungen des mit der privaten Krankenkasse abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Änderungen durch die Gesundheitsreform
2009 wurde der neue Basistarif eingeführt, der sich an den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Die Beiträge dürfen im Basistarif nur nach Alter und Geschlecht unterscheiden, weitere Risikozuschläge werden ausgeschlossen.
Privat Krankenversicherte haben die Möglichkeit innerhalb der Privaten Krankenkassen erleichtert zu einer anderen privaten Krankenkasse zu wechseln, denn die aus den Beiträgen zurückgelegte Altersrückstellung kann bis zur Höhe des neuen Basistarifs übertragen werden.
Wer den Krankenversicherungsschutz verloren hat, erhält mit dem Basistarif ein Rückkehrrecht in die zuletzte vorhandene Krankenversicherung, auch in die private Krankenversicherung.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2010
Versicherungspflichtgrenze 2010: 49.950 Euro (+ 1.350 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze 2010: 45.000 Euro (+ 900 Euro)
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2009
Versicherungspflichtgrenze 2009: 48.600 Euro (+ 450 Euro)
Beitragsbemessungsgrenze 2009: 44.100 Euro (+ 900 Euro)
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