Basistarif ab 01.01.2009
2009 hat sich sehr viel in der Krankenversicherung geändert, nicht nur in der gesetzlichen, auch in der privaten Krankenversicherung.
Ein neuer Tarif, der Basistarif wurde eingeführt bei die Rahmenbedingungen vorgegeben und gesetzlich festgelegt sind. Die wichtigsten Eckpunkte zum Basistarif:
Im Basistarif besteht Kontrahierungszwang was so viel heisst wie, dass eine Ablehnung aufgrund Vorerkrankungen nicht möglich ist. Für die privaten Krankenkassen eine völlig neue Situation. Ebenso sind Leistungsausschlüsse und Risikozuschläge im Basistarif nicht vorgesehen.
Das Niveau der Leistungen orientiert sich an denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wurde sogar der Höchstbeitrag auf den Höchstbeitrag der GKV festgesetzt.
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Der bisherige modifizierte Standardtarif wird in den neuen Basistarif überführt und bringt den in diesem Tarif versicherten Personen den Vorteil, dass ergänzende Zusatzversicherungen nun möglich sind.
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Besonders interessant ist die Möglichkeit in Vorjahren gebildete Alterungsrückstellungen bei einem Anbieter-Wechsel mitzunehmen zu können. Hier gibt es für alle die bereits eine private Krankenversicherung haben eine wichtige Frist: Und zwar ist für Bestandskunden ein Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Berücksichtigung der Alterungsrückstellung nur bis zum 30.06.2009 möglich.
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