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Krankenkassen Beitragsrechner

Der GKV-Beitragsrechner

Vergleich gesetzliche Krankenversicherung


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Die Bezeichnung "Beitragsrechner" ist im Grunde nicht mehr ganz richtig, denn der Beitragssatz der Krankenkassen ist seit 2009 bundesweit einheitlich und beträgt seit dem 01.07.2009 bei allen Kassen 14,9 %. Keine einheitliche Regelung hingegen gibt es beim Zusatzbeitrag. Über diesen entscheidet jede Krankenkasse selbst, falls ein Zusatzbeitrag erhoben wird beträgt dieser zwischen 8 Euro/Monat und 1 % vom Einkommen.

Aber unabhängig vom Zusatzbeitrag lohnt sich ein Krankenkassenvergleich nun um so mehr, denn war bisher der Beitragssatz häufig das ausschlaggebende Kriterium sind es jetzt die Leistungen der Krankenkassen die miteinander verglichen werden. Eine für die Versicherten positive Entwicklung, denn dadurch steigt der Wettbewerbsdruck unter den Krankenkassen was mittelfristig zu einem besseren Leistungsangebot führen wird.

Bietet Ihre Krankenkasse genug Service?

  • Direkten Ansprechpartner bzw. generell gute Erreichbarkeit?
  • Individuell und kompetente Unterstützung bei Fragen?
  • Haushaltshilfe / andere Zusatzleistungen bei Krankenheit zu Hause?
  • Attraktive Tarife wie z.B. Hausartztarif u.a.?
  • Ermäßigungen durch Bonusprogramme, z.B. Zuzahlung oder Praxisgebühr?
  • Angebote für chronisch Kranke?
  • Präventive Vorsorge
  • Kostenübernahme für Homöopathie u.a. alternative Medzin?
  • Kostenübernahme von Gesundheitskursen?

Wurde bei der Einführung des Gesundheitsfonds in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % festgelegt wurde dieser zum 01.07.2009 auf 14,9 % reduziert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich 14,0 %, die restlichen 0,9 % sind von der versicherten Person selbst zu tragen. Der tatsächlich zu zahlende Beitrag beträgt demnach 7,9 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.

Die Höhe des Beitrags wird nicht mehr von den Krankenkassen selbst sondern vom Gesetzgeber festgelegt. Dies ist in anderen Zweigen der Sozialversicherung schon länger der Fall. Für viele Versicherte war ein nicht unerheblicher Anstieg des zu zahlenden Beitrages die Folge, teilweise bis zu 3 %, denn zuvor waren die Beitragssätze bei vielen Krankenkassen günstiger.

Für Arbeitnehmer die über der Versicherungspflichtgrenze verdienen sicher ein Grund mehr in die private Krankenversicherung zu wechseln, denn der Beitrag wird bei den privaten Krankenkassen nicht am Einkommen bemessen.