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Die Krankenversicherung - GKV und PKV

Die konkrete Ausgestaltung und Funktionsweise der beiden Versicherungsarten PKV und GKV entsprechen den jeweiligen zugrunde liegenden Ordnungsprinzipien.

Die gesetzliche Krankenversicherung wird aufgrund ihres sozialen Bezuges vom Solidarprinzip beherrscht und ist bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich für jedermann gleich. Die Beiträge bemessen sich am Brutto-Entgelt. Risikofaktoren finden keine Berücksichtigung, so dass Kranke und körperlich Benachteiligte genauso aufgenommen werden wie gesunde Menschen. Bei den Leistungen gibt es nur wenige Unterschiede, ebenso bei den Krankenkassenbeiträgen.

Für die private Krankenversicherung ist die Eigenvorsorge auf der Basis des Äquivalenzprinzips maßgebend. D.h. der zu zahlende Beitrag wird aus Alter, Geschlecht und Tarif berechnet. Nur ein bestimmter Personenkreis hat die Möglichkeit sich bei einer privaten Krankenkasse versichern zu lassen. Es werden risikogerechte Beiträge in Abhängigkeit des Gesundheitszustandes und vom Umfang und Niveau des Versicherungsschutzes erhoben.

Die private Krankenzusatzversicherung ist eine gute Möglichkeit für gesetzlich Krankenversicherte den Versicherungsschutz zu erhöhen. Im Rahmen einer Krankenzusatzversicherung werden ganz gezielt Leistungen vereinbart die den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz übersteigen.