Private Krankenversicherung für Angestellte
Arbeitnehmer sind Pflichtversicherte im Rahmen der gesetzlichen Versicherungspflicht.
Gutverdiener können sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen sobald das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 49.500 Euro/Jahr liegt. Das einmalige Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze reicht aus um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Berufseinsteiger deren Einkommen über der Entgeltgrenze liegt dürfen direkt eine private Krankenversicherung abschließen.
Versicherungspflichtgrenze / Jahresarbeitsentgeltgrenze
Für 2010 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 49.950 Euro.
Für 2011 wurde die Versicherungspflichtgrenze gesenkt, sie liegt bei 49.500 Euro/Jahr bzw. 4.125 Euro/Monat.
Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer hat allerdings einen Verdienst der unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und ist somit gesetzlich versichert. Nutzen Sie dann den Krankenkassenrechner für einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen und informieren Sie sich bei Bedarf zum Thema private Zusatzversicherung um den Versicherungsschutz zu erhöhen.
Arbeitnehmer deren Einkommen dauerhaft die Versicherungspflichtgrenze überschreitet haben die Wahl: Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung. Arbeitgeber beteiligen sich auch an der privaten Krankenversicherung.
Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgesetzt. Für 2010 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von 49.950 Euro, 2011 bei 49.500 Euro. Wird diese Grenze dauerhaft überschritten haben auch Angestellte Zugang zur privaten Krankenversicherung.
Höchstbeitrag für Angestellte
Der Höchstbeitrag den Arbeitnehmer selbst tragen müssen errechnet sich aus dem Arbeitnehmeranteil von 8,2% (seit 01.01.2011) und der Beitragsbemessungsgrenze 2011 in Höhe von 3.712,50 Euro monatlich. Der maximale Betrag liegt demnach bei 304,42 Euro monatlich.
Hinweis zum Rechner
Dieser Rechner ermittelt auf Basis der gemachten Eingaben Tarifbeispiele für einen Basis-, Standard- und Komfortschutz. Sie können so feststellen, ab welchem Betrag welche Leistungen versichert werden können. Dieser Rechner dient nur der groben Orientierung, wie teuer Ihr Krankenversicherungsschutz werden könnte. Einen individuellen Vergleich und ein konkretes Angebot kann Ihnen ein unabhängiger Krankenversicherungsexperte erstellen. Über "Angebot anfordern" können Sie hierfür den Kontakt aufnehmen.
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