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Private Krankenversicherung Arbeitnehmer


Private Krankenversicherung für Angestellte

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Für Arbeitnehmer gilt die Versicherungspflicht und sind daher Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Versicherungspflicht gilt nicht für Arbeitnehmer deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für 2010 beträgt die Versicherungspflichtgrenze 49.950 Euro.

Der überwiegende Teil der Arbeitnehmer hat allerdings einen Verdienst der unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und ist somit gesetzlich versichert. Nutzen Sie dann den Krankenkassenrechner für einen Vergleich der gesetzlichen Krankenkassen und informieren Sie sich bei Bedarf zum Thema private Zusatzversicherung um den Versicherungsschutz zu erhöhen.

Arbeitnehmer deren Einkommen dauerhaft die Versicherungspflichtgrenze überschreitet haben die Wahl: Freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung. Arbeitgeber beteiligen sich auch an der privaten Krankenversicherung.

Der Höchstbeitrag den Arbeitnehmer selbst tragen müssen (7,9%) beträgt 296,25 Euro monatlich.

Tarifvergleich: Private Krankenversicherung


PKV Vergleich für Angestellte
Hinweis
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Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr neu festgesetzt. Für 2010 liegt diese bei einem Jahresbruttoeinkommen von 49.950 Euro. Wird diese Grenze dauerhaft überschritten haben Angestellte Zugang zur privaten Krankenversicherung.