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Private Krankenversicherung Beamte


Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte unterliegen aufgrund ihres Berufsstatus nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht. Beamte können unabhängig vom Einkommen entscheiden ob sie die nicht durch die Beihilfe gedeckten Kosten bei einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenversicherung absichern wollen.

Beihilfe

Beamte und andere Berechtigte sowie deren Angehörige erhalten von ihrem Dienstherr Beihilfe zu ihren Krankheitskosten. Die Beihilfe beträgt zwischen 50 und 80 Prozent der tatsächlichen Kosten. Die Gewährung der Beihilfe regeln je nach Zuständigkeit die Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder. Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.

Den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Teil der Krankheitskosten muss der Beamte selbst versichern. Diese Restkosten kann der Beamte wahlweise durch eine private Krankenversicherung oder gesetzliche Krankenversicherung absichern. In der Regel nehmen Beamte die für sie meist deutlich günstigere Möglichkeit wahr und sind privat krankenversichert.

Von den über 8 Millionen in der privaten Krankenvollversicherung versicherten Personen beträgt die beihilfeberechtigte Teil etwa 50%.

Erleichteter Zugang für Beamtenanfänger

Die Regelung gilt bei den meisten privaten Krankenversicherungen und bringt für Beamtenanfänger einige Vorteile. Konkret sind die Vorteile:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
  • Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
  • Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden, falls erforderlich, auf maximal 30 % des tarifichen Beitrages begrenzt.

Während der ersten 6 Monate seit Begründung ihres Dienstverhältnisses haben Beamte die Möglichkeit sich und ihre Angehörigen unter erleichterten Bedingungen für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Von dieser Regelung profitieren insbesondere Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen, die im Normalfall nur eine private Krankenversicherung mit Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen angeboten bekämen.

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