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Private Krankenversicherung Freiberufler


Private Krankenversicherung für Freiberufler

Für Freiberufler besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht, d.h. sie können unabhängig vom Einkommen entscheiden ob sie in die private Krankenversicherung wechseln oder lieber freiwillig in der Gesetzlichen versichert sein wollen.

Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung sind keine Pflichtmitglieder sondern haben eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen für freiwillig Versicherte sind identisch mit den Leistungen für Pflichtversicherte - mit Ausnahme des Krankengeldes. Denn auf Krankengeld haben freiwillig Versicherte keinen Anspruch, bei Bedarf kann dies separat versichert werden. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz, der seit 01.07.2009 bundeseinheitlich bei 14,3 % liegt.

Ein wichtiger Unterschied ist die Grundlage auf der die Beiträge berechnet werden. Denn bei freiwillig Versicherten wird der Beitrag nicht vergleichbar mit Arbeitnehmern aus dem "beruflich erzielten" Einkommen berechnet. Sondern es werden die sog. "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass neben den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit, auch für eventuelle Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und in gewissem Umfang auch für Renten Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind.

Da Freiberufler naturgemäß keinen Arbeitgeber haben, müssen sie den Krankenkassenbeitrag alleine tragen. Der Maximal-Beitrag eines freiwillig gesetzlich Versicherten beträgt 536,25 Euro im Monat.


PKV Vergleich für Freiberufler
Hinweis
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Für freiberufliche Künstler sowie Journalisten gibt es die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bekommen. Hierzu müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist im wesentlichen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.


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