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Private Krankenversicherung für Freiberufler


Private Krankenversicherung für Freiberufler

Für Freiberufler besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht, d.h. sie können unabhängig vom Einkommen entscheiden ob sie in die private Krankenversicherung wechseln oder lieber freiwillig in der Gesetzlichen versichert sein wollen.

Privat oder freiwillig gesetzlich?

Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung sind keine Pflichtmitglieder sondern haben eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Die Leistungen für freiwillig Versicherte sind identisch mit den Leistungen für Pflichtversicherte - mit Ausnahme des Krankengeldes. Denn auf Krankengeld haben freiwillig Versicherte keinen Anspruch, bei Bedarf kann dies separat versichert werden. Für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz (ohne Krankengeld), der seit dem 01.01.2011 bundeseinheitlich bei 14,9 % liegt.

Ein wichtiger Unterschied ist die Grundlage auf der die Beiträge berechnet werden. Denn bei freiwillig Versicherten wird der Beitrag nicht vergleichbar mit Arbeitnehmern aus dem "beruflich erzielten" Einkommen berechnet. Sondern es werden die sog. "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass neben den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit, auch für eventuelle Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden), Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und in gewissem Umfang auch für Renten Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind.

Da Freiberufler naturgemäß keinen Arbeitgeber haben, müssen sie den Krankenkassenbeitrag alleine tragen. Der Maximal-Beitrag eines freiwillig gesetzlich Versicherten beträgt 553,16 Euro im Monat.

Hinweis zum Rechner

Dieser Rechner ermittelt auf Basis der gemachten Eingaben Tarifbeispiele für einen Basis-, Standard- und Komfortschutz. Sie können so feststellen, ab welchem Betrag welche Leistungen versichert werden können. Dieser Rechner dient nur der groben Orientierung, wie teuer Ihr Krankenversicherungsschutz werden könnte. Einen individuellen Vergleich und ein konkretes Angebot kann Ihnen ein unabhängiger Krankenversicherungsexperte erstellen. Über "Angebot anfordern" können Sie hierfür den Kontakt aufnehmen.

Künstlersozialkasse

Für freiberufliche Künstler sowie Journalisten gibt es die Möglichkeit über die Künstlersozialkasse einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung zu bekommen. Hierzu müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Dies ist im wesentlichen vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung.


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