Private Krankenversicherung für Selbständige
Für Selbständige, also Unternehmer bzw. Gewerbetreibende, besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Sie entscheiden selbst welche Art der Krankenversicherung sie wählen und zwar unabhängig vom Einkommen. Selbständige können sich für eine private Krankenversicherung oder für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Selbständige zahlen den Beitrag alleine
Da bei Selbständigkeit kein Arbeitgeber da ist der einen Teil der Kosten übernimmt, zahlen Selbständige den kompletten Beitrag aus eigener Tasche. Als Mindestbeitrag zahlen Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung so viel als wenn monatliche Einkünfte von 1.890 Euro erzielt werden, selbst dann wenn die Einkünfte geringer sind. Dies sind ohne die Absicherung von Krankengeld 270 Euro/Monat.
Insbesondere in jungen Jahren bietet hier die private Krankenversicherung nicht nur die bessere Alternative, sondern auch die günstigere. Wenn die Einkünfte steigen, steigt auch der Beitrag - bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten KV bleibt der Beitrag hingegen gleich, auch wenn deutliche höhere Einkünfte erzielt werden, da der Beitrag für die private Krankenversicherung nicht von den Einkünften berechnet wird.
Selbständige sind freiwillig Versicherte
Dass Selbständige keine Pflichtmitglieder sondern freiwillig Versicherte ist ein wichtiger Unterschied. Mit Ausnahme von der Leistung Krankengeld sind die Leistungen zwar für freiwillig Versicherte identisch mit den Leistungen für Pflichtmitglieder. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied bei der Beitragsberechnung der im Einzelfall erheblich sein kann.
Denn die Berechnungsgrundlage für die Kalkulation der Beiträge ist eine andere als bei Pflichtmitgliedern in der Gesetzlichen KV. Statt dem Arbeitsentgelt werden die "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" zu Grunde gelegt. Zusätzlich zu den selbständig erwirtschafteten Erträgen wird wenn vorhanden auch Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung und in gewissem Umfang auch Renten mit berücksichtigt.
Selbständige zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 %, da kein Krankengeld im Beitragssatz enthalten ist. Dies muss bei Bedarf zusätzlich bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden. Seit 2009 müssen die Krankenkassen den Beitrag der freiwillig Versicherten nach einheitlichen Regeln berechnen.
Der Höchstbetrag für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei 553,16 Euro im Monat.
Häufig überzeugen die bessere Leistungen der privaten Krankenversicherung. Da Selbständige den Beitrag komplett selbst bezahlen müssen, ist die Private oft sogar auch günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
Hinweis zum Rechner
Dieser Rechner ermittelt auf Basis der gemachten Eingaben Tarifbeispiele für einen Basis-, Standard- und Komfortschutz. Sie können so feststellen, ab welchem Betrag welche Leistungen versichert werden können. Dieser Rechner dient nur der groben Orientierung, wie teuer Ihr Krankenversicherungsschutz werden könnte. Einen individuellen Vergleich und ein konkretes Angebot kann Ihnen ein unabhängiger Krankenversicherungsexperte erstellen. Über "Angebot anfordern" können Sie hierfür den Kontakt aufnehmen.
Einkommen spielt in PKV keine Rolle
Selbstständige können wie Freiberufler unabhängig vom Einkommen selbst entscheiden welches System der Krankenversicherung sie bevorzugen. Bei Selbständigen liegt das Einkommen häufig entweder deutlich unter oder über dem Durchschnitt. Oft haben jüngere Selbständige (z.B. Existenzgründer) eher ein niedriges Einkommen und ältere Selbständige ein höheres Einkommen.
Selbständige, die gut verdienen, bekommen in der privaten Krankenversicherung nicht nur bessere Leistungen, sondern da der Beitrag nicht vom Einkommen abhängt, zum Teil auch noch günstigere Beiträge als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Da bei jungen Menschen der PKV-Beitrag immer günstiger ist, kann sich die private Krankenversicherung aber auch bei niedrigem Einkommen lohnen. Denn die Alternative als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert zu sein ist auch nicht gerade günstig. Denn bei der Beitragsberechnung gehen die Krankenkassen von einem Mindesteinkommen von 1.890 € / Monat aus. Der Mindestbeitrag liegt daher bei 281,61 €.
Beratungsangebot nutzen
Welche Krankenversicherung die beste Wahl ist kann pauschal niemand sagen und hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Laien sind häufig nicht in der Lage dies richtig einzuschätzen. Eine professionelle Beratung, möglichst unabhängig, ist dringend anzuraten.
Gerne helfen wir hierbei weiter und stellen den Kontakt zu einem Versicherungsexperten her. Sie gehen dabei keine Verpflichtung ein, die Anfrage ist kostenlos. Nutzen Sie dazu das Kontaktformular.
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