Private Krankenversicherung für Selbständige
Für Selbständige, also Unternehmer bzw. Gewerbetreibende, besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Sie entscheiden selbst welche Art der Krankenversicherung sie wählen und zwar unabhängig vom Einkommen. Selbständige können sich für eine private Krankenversicherung oder für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung entscheiden.
Da im Falle der Selbständigkeit kein Arbeitgeber da ist und einen Teil der Kosten übernimmt, zahlen Selbständige den kompletten Beitrag aus eigener Tasche. Als Mindestbeitrag zahlen Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Beitrag als hätten sie monatliche Einkünfte von 1.890 Euro, selbst dann wenn die Einkünfte geringer sind. Dies sind ohne die Absicherung von Krankengeld 270 Euro/Monat.
Insbesondere in jungen Jahren bietet hier die private Krankenversicherung nicht nur die bessere Alternative, sondern auch die günstigere. Wenn die Einkünfte steigen, steigt auch der Beitrag - bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der privaten KV bleibt der Beitrag hingegen gleich, auch wenn deutliche höhere Einkünfte erzielt werden, da der Beitrag für die private Krankenversicherung nicht von den Einkünften berechnet wird.
Selbständige sind freiwillig Versicherte
Dass Selbständige keine Pflichtmitglieder sondern freiwillig Versicherte ist ein wichtiger Unterschied. Mit Ausnahme von der Leistung Krankengeld sind die Leistungen zwar für freiwillig Versicherte identisch mit den Leistungen für Pflichtmitglieder. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied bei der Beitragsberechnung der im Einzelfall erheblich sein kann.
Denn die Berechnungsgrundlage für die Kalkulation der Beiträge ist eine andere als bei Pflichtmitgliedern in der Gesetzlichen KV. Statt dem Arbeitsentgelt werden die "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" zu Grunde gelegt. Zusätzlich zu den selbständig erwirtschafteten Erträgen wird wenn vorhanden auch Einnahmen aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen, Dividenden), Vermietung und Verpachtung und in gewissem Umfang auch Renten mit berücksichtigt.
Selbständige zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 % bezahlen, da ja kein Krankengeld im Beitragssatz enthalten ist. Dies muss noch zusätzlich versichert werden. Seit 2009 müssen die Krankenkassen den Beitrag der freiwillig Versicherten nach einheitlichen Regeln berechnen. Der Höchstbetrag für Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt derzeit 536,25 Euro im Monat.
Selbstständig Tätige können wie Freiberufler unabhängig vom Einkommen frei entscheiden bei welcher Krankenversicherung sie sich versichern wollen. Da Selbständige häufig über ein überdurchnittliches Einkommen verfügen ist die einkommensunabhängige private Krankenversicherung in der Regel nicht nur von den Leistungen her besser sondern auch günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
Häufig überzeugen die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung. Da Selbständige den Beitrag komplett selbst bezahlen müssen ist die Private oft sogar günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung.
Welche Krankenversicherung im Einzelfall die beste Wahl ist kann man selbst bzw. können Laien häufig nicht richtig beurteilen. Eine professionelle Beratung die möglichst unabhängig sein sollte ist unbedingt zu empfehlen. Gerne helfen wir Ihnen hierbei weiter und stellen den Kontakt her. Nutzen Sie hierzu einfach das Kontaktformular.
PKV Angebot für Selbständige anfordern
|