Private Krankenversicherung für Studenten
Für Studenten bietet die PKV speziell vergünstigte Studententarife an.
Mit Einschreibung als Student an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule beginnt die Versicherungspflicht. Hiervon können sich Studenten jedoch befreien lassen.
Gesetzliche KV Für Studenten wird 2011 erheblich teurer
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird es für Studenten immer teurer. Zum 01.01.2011 werden zum einen aufgrund der allg. Beitragserhöhung höhere Beiträge fällig. Und bereits Mitte des Jahres erfolgt die nächste Erhöhung da die BAföG-Sätze angehoben werden.
Studenten sollten private Alternativen auf jeden Fall prüfen. Einige Anbieter haben dauerhaft günstige Studententarife.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Grundsätzlich besteht für Studenten Versicherungspflicht, d.h. sie müssen einer gesetzlichen Krankenkasse angehören. Es besteht aber zu Beginn des Studiums die Möglichkeit einen Befreiungsantrag zu stellen um von der Versicherungspflicht befreit zu werden.
Studenten die über die Familienversicherung gesetzlich versichert sind können wechseln wenn die Famlienversicherung ausläuft.
Die Befreiung muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Beginn der Versicherungspflicht ist bei Studenten die Einschreibung im ersten Semester, falls die Versicherungspflicht schon zuvor bestanden hat (z.B. bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vor Beginn der Studienzeit) ist die Beendigung der vorherigen Versicherungspflicht gleichzeit Fristbeginn. Für die Befreiung ist kein Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich.
Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und ist daher nur einmal zu beantragen und der Hochschule vorzulegen.
PKV Tarife für Studenten bieten nicht so umfangreiche Leistungen wie PKV Normaltarife und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Beides trägt dazu bei die Beiträge möglichst niedrig zu halten. Die genaue Höhe vom PKV Beitrag für Studenten wird unternehmensindividuell berechnet.
Wenn nach dem Studium eine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen wird und das Einkommen unter der Versicherungspfichtgrenze liegt, besteht gesetzliche Versicherungspflicht.
Anwartschaftsversicherung
Wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen um in die PKV wechseln, wird wie bei allen Neuanträgen auch der Gesundheitszustand bewertet. Dies kann ggf. zu Nachteilen wenn sich gesundheitliche Veränderungen ergeben haben. Um eine erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden gibt es die Möglichkeit eine sog. Anwartschaftsversicherung abzuschließen die es ermöglicht ohne Risikoprüfung wieder eine private Krankenversicherung zu erhalten.
PKV Angebot für Studenten anfordern
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen pflichtversicherte Studenten seit dem 01. Januar 2011 einen Beitrag von 55,55 Euro. Ab dem Sommersemester 2011 steigt der Studentenbeitrag auf 64,77 Euro, da die Bafög-Sätze gestiegen sind.
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