Private Krankenversicherung für Studenten
Für Studenten bietet die PKV bis zum 30. Lebensjahr speziell vergünstigste Studententarife an.
Grundsätzlich besteht für Studenten die Versicherungspflicht einer gesetzlichen Krankenkasse anzugehören. Allerdings hat jeder Student die Möglichkeit sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Eine Befreiung ist allerdings nur zu ganz bestimmten Zeitpunkten möglich. Eine Befreiung ist zu Beginn des Studiums möglich und wenn die kostenlose Familienversicherung ausläuft.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Durch Einschreibung als Student an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule beginnt die Versicherungspflicht. Hiervon können sich Studenten jedoch befreien lassen.
Die Befreiung muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Beginn der Versicherungspflicht ist bei Studenten die Einschreibung im ersten Semester, falls die Versicherungspflicht schon zuvor bestanden hat (z.B. bei einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis vor Beginn der Studienzeit) ist die Beendigung der vorherigen Versicherungspflicht Fristbeginn.
Für die Befreiung ist kein Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich.
Die Befreiung kann nicht widerrufen werden und ist daher nur einmal zu beantragen und der Hochschule vorzulegen.
PKV Studententarife bieten nicht so umfangreiche Leistungen wie PKV Normaltarife und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Beides trägt dazu bei die Beiträge möglichst niedrig zu halten. Die genaue Höhe vom PKV Beitrag für Studenten wird unternehmensindividuell berechnet.
Wenn nach dem Studium eine Arbeitnehmertätigkeit aufgenommen wird, liegt das Einkommen häufig, zumindest zu Beginn der Tätigkeit, unter der Versicherungspfichtgrenze, womit Versicherungspflicht besteht.
Anwartschaftsversicherung
Wenn die Voraussetzungen erneut vorliegen um in die PKV wechseln, wird wie bei allen Neuanträgen auch der Gesundheitszustand bewertet. Dies kann ggf. zu Nachteilen wenn sich gesundheitliche Veränderungen ergeben haben. Um eine erneute Gesundheitsprüfung zu vermeiden gibt es die Möglichkeit eine sog. Anwartschaftsversicherung abzuschließen die es ermöglicht ohne Risikoprüfung wieder eine private Krankenversicherung zu eralten.
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