Krankenversicherung deluxe - Private Krankenversicherung
Personen, die berechtigt sind eine private Krankenversicherung abzuschließen, haben die Möglichkeit die Leistungen individuell mit einer privaten Krankenkasse zu vereinbaren.
Privatpatienten erhalten eine bevorzugte Behandlung
Mit Wartezeiten von bis zu 2 Stunden wie dies bei gesetzlich Versicherten bei Fachärzten keine Seltenheit ist, ist nicht zu rechnen. Im Gegenteil, bei einem Arztbesuch als Privatpatient wird man erwartet und wenn nicht gerade ein Notfall zu behandeln ist, den anderen Patienten bevorzugt. In einer Praxis, die sich auf Personen spezialisiert hat die eine private Krankenversicherung haben, ist es wenn es doch einmal zu Wartezeiten kommen sollte durchaus üblich dem Kunden eine Tasse Kaffee anzubieten.
Der Begriff Kunde ist vielleicht in dieser Branche etwas unüblich, verdeutlicht aber die Situation, denn bei jedem Arztbesuch wird ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen.
Ärzte dürfen im Rahmen dieses Vertrages für ihre Leistungen deutlich höhere Sätze berechnen als dies bei Kassenpatienten möglich ist. Im allgemeinen gelten in der privaten Krankenversicherung nicht die Beschränkungen wie man sie aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kennt. Budgetierung kennt man im Privatbereich in der Form nicht.
Der ausführende Arzt kann so tatsächlich die Leistungen erbringen, die er für die Besten Methode hält die Gesundheit wieder herzustellen und muss sich nicht auf solche beschränken, die von der Krankenkasse übernommen werden. Dem ausführenden Arzt ist es also möglich ein Heilverfahren mit z.B. einer 20% höheren Erfolgschance aber mehr als doppelt so hohen Kosten anzuwenden ohne das Risiko auf sich nehmen zu müssen auf den Mehrkosten sitzen zu bleiben.
Der private Krankenschutz ist durch individuelle Verträge nicht nur flexibler bzw. überhaupt flexibel sondern auch deutlich besser als Krankenschutz gemäß Leistungskatalog und darf dabei auch etwas mehr kosten. Es verwundert demnach nicht, dass die Lebenserwartung einer privat versicherten Person über der eines Kassenpatienten liegt.
Die private Krankenversicherung wird auch PKV genannt, die Gesetzliche Krankenversicherung GKV.
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