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Privathaftpflichtversicherung
Auch kleine Unachtsamkeiten können Folgeschäden in enormer Höhe verursachen.
Viele Schäden die man verursacht liegen noch im erträglichen Bereich. Doch dies ist nicht bei allen Schäden so, sobald eine Person zu schaden kommt, können die Forderungen auf Schadensersatz in die Millionen gehen und letztendlich den Verursacher ruinieren. Steht der Verursacher erst einmal fest, so haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen. Eine Obergrenze gibt es nicht, ebenso wenig einen Schutz vor solchen Schadensfällen. Aus diesem Grund ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss für jedermann und noch nicht einmal teuer - schon für weit unter 100 Euro im Jahr kann man sich absichern.
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Die Private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Hierzu eine kurze Erläuterung:
Personenschäden: Unter einem Personenschaden versteht man wenn durch eigenes Verschulden ein oder mehrere Personen verletzt werden. Dies kann z.B. beim Sport oder in Situationen im Straßenverkehr vorkommen.
Sachschäden: Man spricht von einem Sachschaden, wenn eine Sache/Gegenstand durch eigenes Verschulden beschädigt bzw. zerstört werden. Typisches Beispiel hierfür ist das Brandloch im Sofa oder Teppich bei Bekannten.
Vermögensschäden: Schäden bei denen niemand verletzt und keine Sache beschädigt wird, nennt man Vermögensschäden. Beispiel: Eine Familie ist zu Besuch bei Bekannten und die Kinder spielen unbeaufsichtigt in der Wohnung und rufen dabei eine Telefonnummer im Ausland an und der Hörer wird nicht richtig aufgelegt. Niemand wird verletzt und nichts wird beschädigt.
Nicht in jedem Schadensfall ist es eindeutig, wer der Verursacher des Schadens ist. In solchen Fällen wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt auch die dabei entstehenden Kosten. Die private Haftpflichtversicherung bietet bei unberechtigten Haftungsansprüchen also auch eine Art Rechtsschutz.
Allerdings ist nicht jeder Schaden den man verursacht auch versichert. Fallbeispiele wo die Versicherung nicht oder nur teilweise greift:
- Unter Vorsatz begangene Schäden
- Geliehene oder gemietete Sachen, Ausnahme: Mietsachschäden aber auch nur begrenzt
- Schäden, die man einem Mitversicherten zufügt (z.B. in der Familie)
- Bußgelder und Geldstrafen des Staates
- Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs verursacht werden (KFZ-Haftpflicht-Versicherung zuständig)
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