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Privathaftpflichtversicherung

Auch kleine Unachtsamkeiten können Folgeschäden in enormer Höhe verursachen.

Privathaftpflicht Vergleich
Tarifauswahl
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Der Singletarif ist nur möglich, wenn Sie ledig sind und keinen Lebenspartner mitversichern wollen.
Tarifgruppe
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Sind Sie verbeamtet oder im öffentlichen Dienst beschäftigt, oder haben Sie die Berechtigung, Versicherungen nach dem Tarif für öffentlichen Dienst abzuschließen, wählen Sie bitte die Tarifgruppe "öffentlicher Dienst".
Alter (volle Jahre)
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Für bestimmte Altersgruppen gibt es bei verschiedenen Versicherern Beitragsnachlässe.
Ausfalldeckung
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Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Deliktunfähige Kinder unter 7 Jahre
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Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Hund mitversichern?
(kein Kampfhund!)

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Folgende Rassen sowie deren Kreuzungen können nicht versichert werden: Bandog, Bordeaux-Dogge, Bulldog, Bullterrier (auch Staffordshire Bullterrier), Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Kangal, Mastiff (auch Bullmastiff), Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Owtscharka (alle Unterrassen), Pitbullterrier (auch American Pitbullterrier), Rhodesian Ridgeback, Staffordshire Terrier (auch American Staffordshire Terrier bzw. American Stafford Terrier) und Tosa Ino
Rabattrelevante Angaben
Selbstbeteiligung
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Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Laufzeit
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Laufzeiten von mehr als einem Jahr führen bei vielen Anbietern zu Beitragsnachlässen zwischen 5% und 10%.
Bestand in den letzten 5 Jahren eine Vorversicherung?
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Bei einigen Versicherungen gibt es bis zu 30% Rabatt, wenn Sie einen Vertrag hatten, der schadenfrei lief.
Schäden in den letzten 5 Jahren
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Teilen Sie mit, ob und wieviele Schäden Sie innerhalb der letzten 5 Jahre verursacht haben. Waren Sie in dieser Zeit schadensfrei, erhalten Sie bei einigen Versicherern einen Beitragsnachlass.

Viele Schäden die man verursacht liegen noch im erträglichen Bereich. Doch dies ist nicht bei allen Schäden so, sobald eine Person zu schaden kommt, können die Forderungen auf Schadensersatz in die Millionen gehen und letztendlich den Verursacher ruinieren. Steht der Verursacher erst einmal fest, so haftet dieser mit seinem gesamten Vermögen. Eine Obergrenze gibt es nicht, ebenso wenig einen Schutz vor solchen Schadensfällen. Aus diesem Grund ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss für jedermann und noch nicht einmal teuer - schon für weit unter 100 Euro im Jahr kann man sich absichern.

Die Private Haftpflichtversicherung bietet Schutz bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Hierzu eine kurze Erläuterung:

Personenschäden: Unter einem Personenschaden versteht man wenn durch eigenes Verschulden ein oder mehrere Personen verletzt werden. Dies kann z.B. beim Sport oder in Situationen im Straßenverkehr vorkommen.

Sachschäden: Man spricht von einem Sachschaden, wenn eine Sache/Gegenstand durch eigenes Verschulden beschädigt bzw. zerstört werden. Typisches Beispiel hierfür ist das Brandloch im Sofa oder Teppich bei Bekannten.

Vermögensschäden: Schäden bei denen niemand verletzt und keine Sache beschädigt wird, nennt man Vermögensschäden. Beispiel: Eine Familie ist zu Besuch bei Bekannten und die Kinder spielen unbeaufsichtigt in der Wohnung und rufen dabei eine Telefonnummer im Ausland an und der Hörer wird nicht richtig aufgelegt. Niemand wird verletzt und nichts wird beschädigt.

Nicht in jedem Schadensfall ist es eindeutig, wer der Verursacher des Schadens ist. In solchen Fällen wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt die Haftpflichtversicherung den Prozess und trägt auch die dabei entstehenden Kosten. Die private Haftpflichtversicherung bietet bei unberechtigten Haftungsansprüchen also auch eine Art Rechtsschutz.

Allerdings ist nicht jeder Schaden den man verursacht auch versichert. Fallbeispiele wo die Versicherung nicht oder nur teilweise greift:

  • Unter Vorsatz begangene Schäden
  • Geliehene oder gemietete Sachen, Ausnahme: Mietsachschäden aber auch nur begrenzt
  • Schäden, die man einem Mitversicherten zufügt (z.B. in der Familie)
  • Bußgelder und Geldstrafen des Staates
  • Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs verursacht werden (KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig)