Leistungen der Krankenkassen


Unterschiede bei den Krankenkassen

Verbesserte Leistungen oder Zusatzbeitrag

Die Auswirkungen der Gesundheitsreform sind deutlich spürbar. Neben den Veränderungen beim Beitrag verbessern die Krankenkassen zunehmend ihr Service-Angebot oder bieten besondere Leistungen für ihre Versicherten.


1. Zusatzbeitrag

Die gesetzlichen Vorgaben sehen vor, dass die regulären Beiträge der Krankenkassen nur 95 % der Ausgaben decken sollen. Um diese Lücke zu schließen gewährt der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben.

Ohne das Einkommen der Mitglieder überprüfen zu müssen darf die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag von 8 Euro im Monat erheben. Maximal darf der Zusatzbeitrag 1 % des Einkommens betragen.

Jede der beiden Varianten hat Vor- und Nachteile, am besten ist natürlich wenn die Kasse keinen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangt. Wenn pauschal 8 Euro erhoben werden ist dies zum Nachteil derjenigen die unter 800 Euro im Monat verdienen. Dann übersteigt der Zusatzbeitrag sogar die eigentliche Höchstgrenze, was ohne Einkommensüberprüfung jedoch zulässig ist.
Wird der maximale Spielraum ausgeschöpft und die Krankenkasse verlangt als zusätzlichen Beitrag 1% vom Einkommen, dann ist die Beitragsbemessungsgrenze relevant. Wer über 3.750 Euro/Monat verdient muss monatlich 37,50 Euro an Zusatzbeitrag zahlen.

Haben alle Kassen im Jahr 2009 noch darauf verzichtet den Zusatzbeitrag zu erheben, wurden 2010 die ersten Zusatzbeiträge fällig. Dies blieb nicht ohne Folgen. Allein im ersten Quartal 2010 haben bis zu einer halben Millionen Menschen die Krankenkasse gewechselt, in der Regel von einer Krankenkasse mit Zusatzbeitrag zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag.
Eigenen Angaben zufolge hat die Barmer GEK nun 130.000 neue Mitglieder, die AOK incl. Familienangehörige 150.000 Neuzugänge und die Techniker sogar 160.000 neue Mitglieder.

Doch bei einem Wechsel ist nicht nur der Beitrag wichtig, auch Leistungen und Service spielen eine große Rolle.

2. Besseres Beratungsangebot

Beratung vor Ort in der Geschäftsstelle

Versicherte die eine Beratung bevorzugt in einer Geschäftsstelle in der Nähe nutzen wollen, sollten entsprechend darauf achten, dass die Krankenkasse auch tatsächlich in der Nähe mit einer Geschäftsstelle präsent ist. Unbedingt notwendig ist eine Geschäftsstelle vor Ort allerdings nicht, da vieles auch genauso gut in der Online-Geschäftsstelle erledigt werden kann.

So gibt es auch Krankenkassen die bundesweit mit nur einer (Haupt)-Geschäftsstelle agiert. Dies sind z.B. die BIG - Direkt KK, die IKK Hamburg, einige BKK`s und andere. Sollten die Krankenkassen die vermutlich enormen Einsparungen in irgendeiner Form, z.B. durch zusätzliche Leistungen auch an die Versicherten weitergeben können sicher viele damit gut leben.

Ganz anders bei 3 der 4 großen Krankenkassen, die quasi überall mit einer Geschäftsstelle vor Ort sind. Die AOK-Krankenkassen betreiben insgesamt bundesweit etwa 1.500 Geschäftsstellen, die Barmer gibt es fast 1.000 Mal Deutschland und die DAK hat immerhin noch fast 850 Geschäftsstellen. Die vierte große Krankenkasse, die Techniker Krankenversicherung, ist "nur" an ca. 250 Standorten vertreten.

Als Extraservice bieten fast alle Krankenkassen auch eine Beratung zu Hause an.

Telefonische Beratung

Telefonische Beratung bei Fragen zu Beitrag und Leistung sind an Werktagen bei allen Krankenkassen möglich. Einige Krankenkassen sind auch Samstags zu erreichen, andere sogar das ganze Wochenende.

Telefonische Beratung bei medizinischen Fragen

Wenn Versicherte Fragen zu Krankheiten oder Medikamente haben oder einen geeigneten Arzt oder ein Krankenhaus suchen bietet ein Teil der Krankenkassen telefonische Beratung an. Die Erreichbarkeit bei medizinischen Fragen unterscheidet sich teilweise erheblich. Einige Krankenkassen bieten die medizinische Beratung sogar 24 Std./Tag und 7 Tage/Woche.

3. Mehr Leistung - Mehr Service

Hotline

Einige Krankenkassen bieten als zusätzlichen Service eine spezielle Hotline an die gleichzeitig auch der persönliche Ansprechpartner für alle möglichen Anliegen ist, zum Beispiel zur Vereinbarung von Facharztterminen.

Beratung zu Hause

Wer nicht mobil ist, interessiert sich vielleicht für Krankenkassen die auch zu Hause eine persönliche Beratung anbieten. Ein Außendienstmitarbeiter stattet dann einen Besuch ab und klärt die Dinge unmittelbar vor Ort.

Online Geschäftsstelle

Das Online-Angebot der Kassen könnte unterschiedlicher nicht sein. Einige bieten kaum mehr an als unbedingt notwendig. Andere Krankenkassen wiederum haben eine vollwertige Online-Geschäftsstelle mit persönlichem Zugang und besonderen Angeboten für die Mitglieder.

Interessante Online-Zusatzangebote sind z.B. Einsicht zu bekommen welche Leistungen über die Versicherungskarte abgerechnet, Angaben zum Versicherungsverlauf einsehen zu können oder benötigte Formulare herunterladen zu können.
Ergänzende Serviceangebote können z.B. sein: eine Ernährungsberatung, die Unterstützung von sportlichen Aktivitäten oder ein Erinnerungsservice damit man die nächste Untersuchung auch garantiert nicht vergisst.

Mehrleistungen bei der Hauskrankenpflege

Alle gesetzlich Versicherten erhalten häusliche Krankenpflege für mind. 4 Wochen wenn dadurch eine stationäre Behandlung verkürzt wird oder gar komplett entfallen kann. Die häusliche Krankenpflege besteht aus allg. Behandlungspflege, z.B. Wundversorgung, die Grundpflege und eine hauswirtschaftliche Versorgung.

Unterschiede gibt es bei der Dauer wie lange die Leistung gewährt wird. Ohne ärztliche Verordnung wird häufig nur die Behandlungspflege auch für eine längere Zeit übernommen. Einige Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung solange dies notwendig ist. Mögliche Einschränken sind Begrenzungen auf bestimmte Zeiträume, entweder je Krankheitsfall oder auf das Kalenderjahr bezogen.

Mehrleistungen Haushaltshilfe bei schwerer Erkrankung

Familien mit mind. einem Kind unter 12 Jahren bekommen bei allen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet, wenn die Person die den Haushalt führt im Krankenhaus, Reha oder zur Kur ist.

Darüber hinaus zahlen einige Krankenkassen die Kosten für eine ärztlich verordnete Haushaltshilfe auch wenn kein Kind im Haushalt lebt das zu versorgen ist.

Mehrleistungen Reiseimpfungen

Die verbindlichen Regelungen der Schutzimpfungsrichtlinie sind die Mindestleistungen. Zum Teil werden ganz oder teilweise weitere Impfungen bezahlt, z.B. eine vom Robert-Koch-Institut empfohlene Reiseimpfung.

4. Gesundheitskurse

Zunehmend beteiligen sich die Krankenkassen selbst an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Dies kann in unterschiedlicher Weise geschehen, häufig im Angebot ist die Förderung durch Gesundheitskurse.

Manche Krankenkassen bieten selbst kostenlose eigene Kurse an oder bezuschussen verschiedene Kurse. Häufig werden Zuschusse in folgenden Bereichen gewährt: Sport- und Bewegung, Entspannung, Ernährung oder auch Nichtraucherkurse.

5. Gesundheitsbonus

Immer mehr Krankenkassen zahlen einen Gesundheitsbonus wenn Versicherte gesund leben. Im Detail unterscheiden sich die Boni bei den Kassen sehr. Je nach Kasse wird ein Gesundheitsbonus ausgezahlt wenn z.B. Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen werden, eine gesundheitsbewusste Lebensweise erkennbar ist (Sport, Nichtraucher) oder Gesundheitskurse besucht werden.

Die maximale Beitragsrückzahlung darf einen Monatsbeitrag betragen, bei Gutverdienern sind das immerhin bis zu 559 Euro. Derart hohe Bonuszahlungen sind derzeit allerdings die Ausnahme und an strenge Vorgaben gebunden. Eine Bonuszahlung von um die 100 Euro kann jedoch bei vielen Kassen erreicht werden.

6. Wahltarife

Eine weitere Änderung die im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführt wurde sind die Wahltarife. Ob eine Krankenkasse Wahltarife anbietet und zu welchen Konditionen entscheiden die Kassen selbst.

Viele der Krankenkassen bieten ihren Versicherten einen Wahltarif mit Selbstbehalt oder einen Wahltarif mit Beitragsrückerstattung an. Bei beiden genannten Wahltarifen können Gesunde aktiv ihren Teil dazu beitragen um niedrigere Beiträge zahlen zu müssen bzw. eine Prämie zu erhalten. Die jährliche Prämie darf lt. Gesetzgeber nicht höher sein als 20% der eigentlich zu zahlenden Beträge.

Wahltarif mit Selbstbehalt

Bei Wahltarifen mit Selbstbehalt übernimmt der Versicherte die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag. Liegen die tatsächlichen Ausgaben darunter, d.h. werden möglichst wenig medizinische Leistungen benötigt, wird eine Prämie ausgezahlt.

Wahltarif mit Beitragsrückerstattung

Wahltarife mit BRE (Beitragsrückerstattung) beinhalten z.B. die Selbst-Verpflichtung wichtige Vorsorgeuntersuchungen aber keine oder nur sehr geringe andere medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

7. Besondere Versorgungs- und Behandlungsangebote

Hausarztprogramm

Wer bereit ist ein Jahr lang darauf zu verzichten Fachärzte ohne Überweisung aufzusuchen und sich an den Hausarzt binden kann einige Vorteile bekommen.
Einerseits finanzielle Vorteile, z.B. entfällt bei manchen Hausarztprogrammen die Praxisgebühr oder Versicherte erhalten eine Prämienzahlung. Weitere Vorteile können bei teilnehmenden Ärzten Abendsprechstunden und kürzere Wartezeiten sein.
Ohne nennenswerte Nachteile kann mit einem Hausarztprogramm jeder sparen.

Disease-Management

Wer chronisch unter Diabetes oder Asthma leidet, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, Brustkrebs oder andere chronische Erkrankungen hat kann durch Teilnahme an einem Disease-Management-Programm profitieren.
Versorgungsmodelle können durch eine dauerhafte und gut abgestimmte Betreuung die Behandlung verbessern. Zusätzlich gewähren manche Krankenkassen Prämienzahlungen oder andere Ermäßigungen.

Homöopathische Behandlung

Unterstützt eine Krankenkasse auch homöopathische Behandlungen können Versicherte bei bestimmten Vertragsärzten ausführliche Anamnesegespräche in Anspruch nehmen. Zum Teil wird die Einschreibung in ein Behandlungsmodell vorausgesetzt.

Zusätzliche Hautkrebsfrüherkennung

Bis zum 14. Lebensjahr haben Kinder Anspruch auf bestimmte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die sog. U-Untersuchungen. Die erste Untersuchung (U1) ist direkt nach der Geburt bis zur U9 mit 6 Jahren. Von Kinderärzten werden allerdings weitere Untersuchungen empfohlen, dies sind für 7- bis 8jährige die U10 und für 9- bis 10jährige die U11.
Einige Kassen bezahlen zumindest eine der beiden Untersuchungen, manche auch beide. Zum Teil ist die Einschreibung in ein Behandlungsmodell Voraussetzung.